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Video | 11 Minuten Lesezeit

Musik für Ihr Video? Um diese Lizenzen sollten Sie sich kümmern!

Attila

Autor Attila Schunke

12. Juni 2023

CC-Lizenz ist nicht gleich CC-Lizenz und wo kommt überhaupt die GEMA ins Spiel? Wir klären Sie über Bedingungen und Musiklizenzen für die Nutzung in Ihrem Video auf. Lesen Sie hier mehr.

Keine Lust zu lesen? Kein Problem. Hören Sie einfach unseren Blogcast:



Die nicht genehmigte Nutzung von Musik oder einer Geräusche-Aufnahme in einem Ihrer Videos kann im Nachhinein zu Problemen führen.

Sie müssen mit einer Abmahnung, Zahlung an den oder die Urheber:in oder die vertretene Gesellschaft, oder der Pflicht zur Änderung des Videos rechnen.

Ganz besonders ärgerlich wird es, wenn Sie das Video bereits erfolgreich mit einer hohen Aufrufe-Zahl bei einer Plattform wie YouTube veröffentlicht haben und es im Nachhinein neu veröffentlichen müssen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei WBS spricht im speziellen über Musikrecht für YouTube.

Bevor Sie den Soundtrack für Ihr Video erstellen, sollten Sie sich sicher sein, um welche Lizenzen Sie sich für die Nutzung kümmern müssen.

Wir gehen in diesem Artikel auf die unterschiedlichen Lizenzbedingungen ein und beantworten häufige Fragen wie nach der erlaubten Dauer der möglichen freien Verwendung oder der Rolle der GEMA in dem ganzen Konstrukt.

Lassen Sie uns direkt mit einer der häufig gestellten Fragen beginnen.

Wie viele Sekunden dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Musik in Ihrem Video verwenden?

Die Antwort ist exakt Null Sekunden. Sie dürfen urheberrechtliches Material nicht für Ihr Video verwenden. Eine Ausnahme bildet, wenn Sie ein Stück zitieren. Dann ist dies für ein paar Sekunden erlaubt.

Die Anzahl der Sekunden hängen davon ab, wie schnell ein Mensch die Melodie des Stücks erkennen kann.

24 UrhG Freie Benutzung besagt:

  • “(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
  • (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.”

Wenn Sie also an einem Ort filmen, an dem ein bekannter Madonna Song im Hintergrund läuft, müssen Sie diesen herausschneiden.

Tipp:
Es geht bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in Videos nicht nur um den von Ihnen hinzugefügten Soundtrack sondern um alle Tonspuren.

Mit § 51 UrhG haben Sie das Recht, ein Musikstück für ein Zitat zu verwenden:
“Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn...

  1. ... einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. ... Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. ... einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.”

Wenn Sie die Musik also wiedergeben, müssen Sie inhaltlich darauf eingehen. Selbst, wenn Sie sich an den Paragraphen halten, kann es Ihnen trotzdem passieren, dass YouTube oder andere Videoplattformen das Urheberrecht erkennen und anmerken.

Einige Nutzer auf YouTube mutmaßen, dass die Plattform einige Sekunden benötigt, um ein Stück zuordnen zu können. Und dass Sie, wenn Sie unter der 12 Sekunden Grenze bleiben, fein raus sind.

Sich darauf zu verlassen, kann dazu führen, dass Sie eine Abmahnung bekommen, das Video entfernen müssen, oder der Rechteinhaber Werbung in Ihrem Video schalten darf.

Tipp:

Verwenden Sie am besten erst gar nicht Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Es sein denn, Sie besitzen die nötigen Lizenzen.

Auf die Lizenzen für die Verwendung von Musik in Videos gehen wir jetzt näher ein.

Alle Rechte vorbehalten.

Wir haben im vorangegangen Abschnitt schon vom Urheberrecht gesprochen. Dieses gilt für Musikstücke, oder auch andere Werke, die jemand erschaffen hat. Das Urheberrecht gilt automatisch.

Das heißt, selbst wenn ein Stück keinen Hinweis auf “Alle Rechte vorbehalten.” oder ein Copyright-Zeichen besitzt, heißt das noch lange nicht, dass Sie dieses frei verwenden dürfen.

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Hier sehen Sie einen Copyright-Hinweis in der Beschreibung eines Soundtracks von YouDance.TV bei YouTube.

Eine Ausnahme kann eine Geräusch-Aufnahme bedeuten, die noch nicht zu einem Werk verarbeitet wurde. Zum Beispiel eine Aufnahme des Verkehrs auf der Stuttgarter Hauptstraße. Aber auch dieses kann durch das Leistungsschutzrecht von dem Urheber geschützt worden sein.

Sie sollten also in unklaren Fällen immer davon ausgehen, dass Sie die Musik nicht verwenden dürfen.

Creative Commons Lizenz.

Von allen Rechten vorbehalten kommen wir jetzt zu dem Fall, dass “einige Rechte” vorbehalten sind.

Creative Commons stellt standardisierte Lizenz-Bausteine zur Verfügung, die Urheber verwenden können, um ihre Werke zu schützen. Möchte jemand zum Beispiel die Nutzung nur unter Nennung seines Namens erlauben, ist dies mit der CC-Lizenz möglich.

Auch denkbar ist, dass das Werk so eingeschränkt ist, dass es nicht verändert oder weiterverarbeitet werden darf.

Tipp:
Klicken Sie auf das CC-Lizenz-Icon bei einem Song, um die spezifizierten Creative Commons Bedingungen einzusehen. Diese sind nicht bei allen unter der CC-Lizenz stehenden Titel gleich!

Mit der Creative Commons Lizenz erhalten Sie also Werke, die eingeschränkt nutzbar sind. Es sind nicht alle Rechte, sondern nur ein paar ausgewählte vorbehalten.

Erwähnenswert an dieser Stelle ist, dass die Verarbeitung von Musik in einem Video als Änderung des Musikstücks gilt. Sie bringen Bilder mit Ton zusammen und Verändern so das ursprüngliche Werk. Im folgenden gehen wir auf die Lizenz-Bausteine ein, die eine Änderung und somit die Nutzung für Ihr Video untersagen.

Je nachdem, wo Sie Ihr Video veröffentlichen möchten, kann es außerdem mit einer CC-Musiklizenz Probleme geben. Sie müssen sich darüber informieren, ob Sie der Plattform die vollen Rechte an Ihrem Video einräumen. Ist dies der Fall, müssen Sie auch die vollen Rechte an der Musik in dem Video besitzen, um sie an die Videoplattform abtreten zu können. Das ist bei CC-Musik nicht möglich.

Wir stellen Ihnen jetzt die drei Lizenz-Bausteine “NoDerivatives” (ND), “NonCommercial” (NC) und “ShareAlike” (SA) vor, die bestimmen, ob Sie das Musikstück für Ihr Video verwenden dürfen.

Creative Commons “NoDerivatives” (ND).

Wie bereits vorher angerissen, gilt die Nutzung von einem Song oder Sound-Aufnahme für ein Video als Verarbeitung.

Das mag auf den ersten Blick komisch erscheinen, denn Sie ändern ja nichts an der Musik. Sie fügen das Stück lediglich zu Ihren bewegten Bildern hinzu. Aber mit Ihren Bildern können Sie die Intention des Musikstücks von Grund auf verändern. Durch die Kombination entsteht ein vollständig eigenes Werk und das vielleicht nicht im Sinne des Urhebers der Musik.

Ein mit ND versehenes Stück bedeutet “Keine Bearbeitung”.

Sie können natürlich trotzdem den Urheber anschreiben und um Erlaubnis für Ihr Video bitten. ND verbietet die Verarbeitung der Musik, der Urheber kann jedoch Ausnahmen vergeben.

Wenn Sie eine Erlaubnis erhalten, speichern Sie diese in Ihren Akten ab, damit Sie auch in Zukunft den legalen Gebrauch nachweisen können.

Creative Commons “NonCommercial” (NC).

Der nächste Lizenz-Baustein ist “NonCommercial”, auf Deutsch “nicht kommerziell”. Musik, die mit einer CC-Lizenz und NC versehen ist, dürfen Sie nicht für kommerzielle Zwecke verwenden.

Kommerzielle Zwecke bedeutet, dass Ihr Video darauf ausgelegt ist, damit Geld zu verdienen. Die Auslegung, was genau kommerziell ist und was nicht, ist jedoch nicht sehr einfach.

Nehmen Sie zum Beispiel einen Verein, der in einem Kampagnenfilm zu Spenden aufruft. Oder eine Bloggerin, die ein Video mit Sound-Stücken aus einer CC NC Lizenz auf Ihrem Blog einbindet. Und auf diesem Blog schaltet sie Werbeanzeigen.

Sobald Sie mit dem Video einen geldwerten Vorteil erzielen, fallen Sie unter den kommerziellen Baustein.

Im Einzelfall hilft Ihnen Ihr Anwalt oder Sie verzichten komplett auf die NC-Musik. Zusätzlich können Sie wie oben angemerkt, den Urheber um Erlaubnis bitten.

Creative Commons “ShareAlike” (SA).

Der letzte Baustein “ShareAlike” bedeutet auf Deutsch “Teilen zu gleichen Bedingungen”. Dies bedeutet, dass die vom Urheber spezifizierten Rechte von Ihnen nicht weiter eingeschränkt werden dürfen. Und das gilt auch für Ihr Video!

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie verwenden eine Sequenz aus einem mit SA versehenen Musikstück für Ihr Video. Sie können Ihr Video im Anschluss nicht für die kommerzielle Nutzung verbieten, da das Musikstück nur unter gleichbleibenden Bedingungen genutzt werden darf.

Anders sieht es aus, wenn die Musik unter NC-SA steht. Dann ist ihr Video auch, so wie die Musik, für die kommerzielle Nutzung verboten.

Sie sehen, wie schnell es kompliziert werden kann, wenn Sie unterschiedliche Songs mit unterschiedlichen Lizenzen in Ihrem Video verwenden möchten!

Eine Erleichterung schafft die “CC-Zero”-Lizenz.

Creative Commons Zero (CC0).

Die CC0-Lizenz ermöglicht Ihnen, im Gegenzug zur CC-Lizenz, alle Freiheiten der Weiterverarbeitung und Nutzung eines Musikstücks für Ihr Video.

Der Urheber gibt alle seine Rechte an dem Musikstück an die Allgemeinheit ab.

Wenn man das deutsche Recht ganz genau nimmt, ist ein kompletter Verzicht auf die Rechte, wie in anderen Ländern, eigentlich nicht möglich. CC0 wird aber auch von deutschen Nutzern bisher problemfrei verwendet.

Hier die offizielle Erklärung von Creative Commons, dass Ihre Lizenzen nicht über der Rechtsprechung einzelner Länder stehen.

CC0 funktioniert für Musik wie Open Source für Software.

Die Organisation bietet eine Möglichkeit, Musik für die Allgemeinheit ohne Restriktionen zugänglich zu machen und das wird bisher erfolgreich so genutzt.

In Zukunft könnte Deutschland mit Gesetzen und Rechtsprechungen diese Bedingungen einschränken. Das nur als Hinweis, dies im Hinterkopf zu behalten. Derzeit ist die Verwendung von CC0-Musik in Videos ohne Hindernisse möglich.

Gemeinfreie Werke.

Neben CC0-Stücken können Sie auch einen Blick auf gemeinfreie Werke werfen! Nicht umsonst wurde bereits über Jahrzehnte hinweg Musik erstellt.

Ein Musikstück ist gemeinfrei, wenn die Rechte daran abgelaufen sind. Das passiert siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Zusätzlich müssen Sie beachten, dass es auch noch andere Parteien mit Rechten an den Aufnahmen geben kann. Eine bestimmte Aufnahme eines gemeinfreien Songs, kann weiterhin geschützt sein.

Musik selber aufnehmen.

Wie Sie ist es aus, wenn Sie einen bekannten Song nachspielen und in Ihrem Video verwenden möchten? Auch hier verletzen Sie das Urheberrecht!

Wenn der Song nicht unter der CC0 oder einer vergleichbaren Lizenz steht, dürfen Sie Ihn nicht nachspielen und verwenden.

In dem folgenden Video spricht ein YouTuber, der einen Kanal über Gitarren betreibt, darüber, wie sein Video mit einem Copyright-Verstoß versehen wurde.

The Guitar Manifesto spricht darüber, wie YouTube mit nachgespielten Songs umgeht.

Im Fall YouTube sieht es so aus, dass der Gitarrenspieler lediglich das Video nicht mehr monetarisieren darf. Die Einnahmen von Werbeanzeigen für dieses Video gehen ab sofort nicht mehr an ihn.

Kanäle, die darauf aufbauen Songs zu covern oder ein Instrument beizubringen, müssen sich also um andere Einnahmequellen wie zum Beispiel eine Patreon-Seite kümmern.

Wenn Sie einen eigenen, einzigartigen Song, Jingle oder Sound aufnehmen sind Sie fein raus. Dieser gehört Ihnen, Sie besitzen das Urheberrecht (oder die beauftragte Person) und daher können Sie es in Ihrem Video problemfrei verwenden.

Den Urheber oder die Urheberin fragen.

Oben haben wir bereits angesprochen, dass Sie den Urheber eines Musikstücks um Erlaubnis zur Verwendung fragen können.

Zu beachten ist, dass der Urheber sicherstellen muss, dass der Plattenproduzent dies ebenfalls genehmigt. Bekannte Urheber werden deshalb sehr wahrscheinlich Ihrer Anfrage nicht nachkommen (können).

YouTuber, die selber Musik machen, können Ihnen die Rechte erteilen, solange sie nicht bei der GEMA sind. Denn die Musik muss, damit Sie diese verwenden können, GEMA-frei sein.

Jetzt fragen Sie sich sicherlich, was die GEMA ist und was diese eigentlich mit der Musik für Ihr Video zu tun hat.

GEMA steht für “Gesellschaft zur Verwertung von musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechten” und ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft.

Der Gesellschaft können Künstler beitreten und sie zur Verwaltung der Rechte an Ihren Werken beauftragen. Mitglieder können alle Rechte abtreten oder Rechte, wie zum Beispiel das Recht zur Online-Nutzung behalten. Wenn Sie wissen, dass jemand Mitglied bei der GEMA ist, wissen Sie also noch nicht in welchem Umfang.

Die GEMA kümmert sich anschließend darum, Geld für die Nutzung der lizenzierten Werke Ihrer Mitglieder einzutreiben.

Die Erlaubnis der Nutzung von Musik für Ihr Video kann also unter Umständen der Urheber nicht alleine erteilen.

Fazit: Musik für Ihr Video.

Bringen Sie vor der Nutzung von Musik und Geräusch-Aufnahmen in Erfahrung, unter welcher Lizenz diese stehen.

Je nachdem um welche Lizenz mit welchen Bedingungen es sich handelt, richtet sich die Erlaubnis zur Verwendung in Ihrem Video.

Wird keine Lizenz erwähnt, müssen Sie davon ausgehen, dass bei dem Stück alle Rechte vorbehalten sind. Das heißt für Sie, dass Sie die Musik nicht einspielen dürfen.

Ein Copyright verletzen Sie sogar schon, wenn nur im Hintergrund Ihrer Aufnahme zufällig ein geschützter Song läuft. Diesen müssen Sie herausschneiden.

Wenn Sie eine Erlaubnis auf Anfrage an den Urheber erhalten, speichern Sie diese in Ihren Akten für spätere Nachweise ab.

Für die Erstellung von Videos mit geregelter Nutzung von Musik und Sounds, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir arbeiten in unseren Projekten mit verschiedenen Plattformen und Künstlern zusammen, und sind in der Lage, genau das richtige für Ihr Video zu finden.

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