Die neue EU Urheberrechtsreform 01
Marketing | 7 Minuten Lesezeit

Die neue EU-Urheberrechtsreform – Das ändert sich für Ihr Unternehmen

Liesa

Autor Liesa Wieruch

10. Oktober 2018

Im September hat das EU-Parlament für die umstrittene Urheberrechtsreform gestimmt: Uploadfilter und Leistungsschutzrecht sollen eingeführt werden. Wie der aktuelle Stand aussieht und was sich für Sie ändert, erfahren Sie in diesem Artikel.

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copyright abstimmung

Freude über das Abstimmungsergebnis zur Urheberrechtsreform: Der Parlamentarische Berichterstatter Axel Voss.

Am 12. September hat das EU-Parlament den modifizierten Vorschlag zum neuen Urheberrecht zugestimmt. Hierbei geht es um Artikel 13, einer neuen Urheberrechtsrichtlinie sowie Artikel 11, einem neuen europäischen Leistungsschutzrecht, das Presseverleger an der Rechteverwertung beteiligen soll.

Das Ziel der Reform besteht darin, Urheberrechte grenzübergreifend besser zu schützen. Urheber sollen finanziell stärker an der Verwertung ihrer Werke beteiligt werden.

In den Nachrichten ist die Thematik auf großes Interesse gestoßen: Von ernsten Bedenken bis hin zu freudiger Begrüßung wird die Reform vielfach diskutiert. Doch was genau bedeutet sie? Und was ändert sich zukünftig aus Unternehmenssicht?

Was besagt die neue EU-Urheberrechtsreform?

Im Prinzip geht es bei der Urheberrechtsreform darum, wie zukünftig mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet umgegangen wird:

  • Sogenannte Uploadfilter sollen mögliche Urheberrechtsverletzungen für Plattformen wie Google, YouTube oder Facebook, auf denen Nutzer Inhalte hochladen können, verhindern.
  • Das Leistungsschutzrecht soll das Sammeln und Teilen von Nachrichten - wie etwa in Google News - lizenz- und somit zahlungspflichtig machen.

Durch den Artikel 13 werden zukünftig alle Internetplattformen für jegliche Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht. Dies zieht für die Websites die Einrichtung eines Uploadfilters nach sich, der vor Veröffentlichung alle von Usern hochgeladenen Inhalte, wie Bilder, Texte, Videos oder Musik, auf ihr Urheberrecht hin überprüft. Ausgenommen davon sind Kleinunternehmen mit bis 20 Millionen Euro Jahresumsatz, sowie Wikipedia und Dienste wie Google Drive, auf denen Dateien gespeichert werden können.

google news

Artikel 11 der Reform wird die Vorschau von Artikeln, wie hier bei Google News, für die Anbieter lizenzpflichtig machen.

Weiterhin wird die Wiedergabe von mehr als “einzelnen Worten” von Nachrichtenartikeln durch Artikel 11 lizenzpflichtig. Dadurch können Nachrichten-Aggregatoren wie Google News oder Facebook keine Vorschauen von Artikeln (wie zum Beispiel Thumbnail-Bild, Titel oder Textausschnitte) mehr kostenlos in ihren Suchergebnissen anzeigen.

Auf den ersten Blick profitieren Künstler, Journalisten und Verlage von dieser Reform: Ihre Inhalte dürfen künftig nicht mehr ohne Lizenz hochgeladen oder verbreitet werden.

Doch warum wird das neue Urheberrecht dann so stark kritisiert?

Warum ist die Reform so umstritten?

Die neue Regelung bezüglich Uploadfilter und neuem Leistungsschutzrecht (auch als LSR abgekürzt) zieht weitreichendere Folgen mit sich, als man zunächst vermuten mag.

Durch die Reform wird es zukünftig nicht mehr jedem möglich sein, urheberrechtliche Veröffentlichungen wie etwa Zeitungsartikeln kostenfrei zu verlinken. Vielfach wird an dieser Stelle deshalb von einer “Link-Steuer” gesprochen.

Deutschland und Spanien haben bereits seit einigen Jahren mit den Auswirkungen des Leistungsschutzrechts Erfahrungen gesammelt: In Spanien hat dies zur Schließung von Google News und somit Traffic-Einbrüchen der Verlage geführt, während Verleger in Deutschland ihre Inhalte nach kurzer Zeit wieder kostenlos zur Verfügung stellten - somit hat das LSR ihnen in den letzten 5 Jahren keinerlei Mehreinnahmen verschafft.

Weiterhin befürchten Kritiker, dass durch das Leistungsschutzrecht Falschinformationen und Fake News einen noch nie dagewesenen Aufschwung erfahren, denn die Verbreiter dieser Inhalte könnten bewusst auf die Lizenzpflicht verzichten, um auf diese Weise mehr Traffic und Aufmerksamkeit zu generieren.

fake news

Problematisch: Das Leistungsschutzrecht könnte die Verbreitung von Falschinformationen begünstigen.

Um sicherzustellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte hochgeladen werden, müssen Plattformen jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen. Die Entscheidung liegt dann beim Algorithmus. Derartige Technologien können jedoch nicht zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen, wie etwa bewusst lizenzfrei zur Verfügung gestellte Inhalte, Zitate, Parodien oder Memes, unterscheiden. Da die Plattform für Urheberrechtsverletzungen haftbar ist, werden sie eher übervorsichtig Uploads filtern - was zum Teil als Eingriff in die Meinungsfreiheit kritisiert wird. Abgesehen davon werden vor allem Start-Ups mit Kosten von bis zu 50.000 € monatlich für die Entwicklung und Nutzung solcher Filter komplett ausgebremst.

Kritiker warnen, dass durch unzuverlässige Filter die Kreativität und Meinungsvielfalt im Internet bis hin zu kontrollierter Zensur eingeschränkt wird, und vor allem kleine Verlage starke Traffic-Einbrüche erleiden werden.

Sie finden, dass das alles zunehmend komplex und verwirrend klingt? Finden wir auch. Schauen wir also, was das Ganze für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet.

Was ändert die Urheberrechtsreform für Unternehmen?

In dieser Geschichte gibt es natürlich zwei Seiten: Die Urheber von Inhalten einerseits, und deren Nutzer andererseits. Was die Reform etwa für Musikproduzenten oder Verlage ändern soll, haben wir bereits geklärt. Daher konzentrieren wir uns nun auf die Bedeutung für Sie als direkter oder indirekter Nutzer dieser Inhalte.

Plattformen, auf denen User Inhalte hochladen können.

Wenn Sie eine Plattform besitzen, auf der Ihre Nutzer Inhalte hochladen und veröffentlichen können, werden Sie durch die Reform in Zukunft haftbar für die Verletzung des Urheberrecht dieser Inhalte sein.

Sie müssen defacto einen Kontrollprozess - also voraussichtlich einen Uploadfilter - implementieren, der eine mögliche Urheberrechtsverletzung verhindert.

Dies betrifft beispielsweise soziale Netzwerke, aber auch Hosting-Plattformen für Fotografen oder Programmierer - selbst, wenn diese ihre Arbeit bewusst lizenzfrei zur Verfügung stellen. Da der Filter dies aber nicht erkennt, ist dies mit vielfachen manuellen Kontrollen und insgesamt einer qualitativen Verschlechterung der Inhalte verbunden.

fotocommunity

Plattformen wie Fotocommunity.de werden mit einem Schlag das Verhalten all Ihrer Nutzer überwachen müssen.

Websites, die Artikel aggregieren und Vorschauen bereitstellen.

Wenn Sie Inhalte von Verlagen in Kurzzusammenfassungen bereitstellen, müssen Sie dafür in Zukunft Lizenzgebühren zahlen.

Neben den Giganten wie Google, Facebook, Twitter und Pinterest betrifft dies auch auch Medienagenturen oder “Fact Checking”-Portale. Dies hat zur Folge, dass vor allem Start-Ups und kleine Anbieter in diesem Bereich leiden, während die Vormachtstellung der großen Konzerne weiter ausgebaut wird.

Fatal für innovative Start-Ups: Die Reform benachteiligt kleine Unternehmen durch unklare Rechtsprechung.

Die Relevanz für Blogger - also ob hier von einer privaten oder kommerziellen Nutzung gesprochen wird - ist bisher noch unklar. Nur für Privatpersonen gilt das Verlinken von Artikeln nach gängiger Rechtsprechung nicht als Veröffentlichung.

Weitere Einschränkungen.

Auch wenn Ihr Unternehmen bestehende Materialien zum Erstellen neuer Inhalte nutzt - also etwa Filmausschnitte oder Hintergrundmusik für Videos, die Einbindung von Zitaten, etc. - und diese anschließend auf einer dritten Plattform veröffentlicht, sollten Sie sich Gedanken über die Reform machen.

Sie werden sich ausführlich mit den nötigen Lizenzen und deren Registrierung auseinandersetzen müssen und sollten davon ausgehen, dass eingesetzte Uploadfilter mindestens zu Beginn sehr übervorsichtig aussortieren werden - denn leider gilt hier: schuldig bis zum Beweis der Unschuld.

Mehr Kontrolle, mehr Kosten, weniger kreative Freiheit, weniger Innovation:
Die Reform wird aufwendige Veränderungen für Unternehmen mit sich bringen.

Das können Sie gegen die Reform unternehmen.

Das neue Urheberrecht: Es soll zwar Künstler und Verlage unterstützen, wird aber letztendlich vor allem den großen Konzernen in die Hände spielen - während Nutzer und ihre Inhalte zunehmend kontrolliert werden.

Wir denken: Es muss eine bessere Alternative geben.

Zwar hat das EU-Parlament die Reform abgesegnet, jedoch erfolgt die endgültige Abstimmung mit dem Europäischem Rat und der Europäischen Kommission erst im nächsten Frühjahr.

Wenn Sie persönlich oder Ihr Unternehmen mit der Reform ebenfalls unzufrieden sind, gibt es einige Schritte, die Sie bis dahin unternehmen können. Nutzen Sie beispielsweise das kostenlose Tool von SaveTheLink, um Ihren EU-Abgeordneten zu kontaktieren. Außerdem können Sie den bereits über 1.000.000 Unterzeichnern der Initiative #SaveTheInternet beitreten.

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